Werde Mitglied in unserer "RK"

                                                      

 

Wir, die RK Veitsbronn, sind ständig auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Bei uns sind alle Generationen und Dienstränge
vertreten und willkommen, denn das ist erstmal nebensächlich.

Bist du auf der Suche nach einer aktiven Freizeitgestaltung, Kameradschaft und hast Interesse am Schießsport, dann bist du
bei uns genau richtig.

Wer kann bei uns Mitglied werden?

Diese Frage kann grundsätzlich mit „JEDE(R)“ beantwortet werden und dazu gehören auch SIE.

Der Reservistenverband unterscheidet dabei zwischen drei Arten von Mitgliedern:

1. Ordentliches Mitglied können Reservisten und ehemalige Soldaten der Bundeswehr werden.

Nur als ordentliches Mitglied – Ihre Wehrdienstfähigkeit und zumindest der erfolgreiche Abschluss der Allgemeinen Grundausbildung vorausgesetzt – können Sie mit der Uniform der Bundeswehr ausgestattet werden und an Dienstlichen Veranstaltungen (DVag), Reservedienstleistungen (RDL - früher Wehrübungen genannt), Weiterbildungsveranstaltungen und Lehrgängen der Bundeswehr sowie an Verbandsveranstaltungen (VVag) des Reservistenverbandes teilnehmen und in Reservistenarbeitsgemeinschaften (RAG) mitarbeiten. Für ehemalige Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) besteht der Status "Reservist" jedoch nur, wenn Sie ab dem 03.10.1990 aktiven Dienst in der Bundeswehr geleistet haben oder als Reservist in einem Truppenteil der Bundeswehr beordert sind oder waren.

2. Außerordentliches Mitglied können aktive Soldaten der Bundeswehr sowie Reservisten und aktive Soldaten der verbündeten Streitkräfte werden.

Für die Teilnahme an DVag und anderen Veranstaltungen der Bundeswehr besteht jedoch die Einschränkung, dass aktive Soldaten die Teilnahme mit ihrem Disziplinarvorgesetzten bzw. Kommandeur abzustimmen haben und lediglich als Gäste eingeladen werden können. Die Teilnahme an VVag sowie die Mitarbeit in RAG ist für außerordentliche Mitglieder ohne Einschränkung möglich.

3. Förderndes Mitglied kann werden, wer den Verband uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Ziele oder materiell unterstützt.         

(
Einzelheiten bestimmt die Ordnung über fördernde Mitglieder)

Sie können jedoch  nicht mit einer Uniform der Bundeswehr ausgestattet werden und haben bei DVag lediglich die Möglichkeit, als Gast eingeladen zu werden, sofern es sich nicht um militärisches Schießen handelt. Bei militärischem Schießen (einschließlich AGSHP) ist die Teilnahme von Zivilpersonen  nicht möglich! Die Teilnahme an VVag und die Mitarbeit in einer RAG stehen Ihnen jedoch offen.

Sprechen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns - für Sie natürlich völlig unverbindlich - bei einer unserer Veranstaltungen.